Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Ihr Mietverhältnis bei der Hausverwaltung Fuchs. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie sich jederzet gerne an uns wenden.
1. Wie kann ich einen Schaden oder Mangel melden?
Bei Schäden oder technischen Problemen in Ihrer Wohnung oder am Gebäude füllen Sie bitte die Schadensmedung aus und senden diese zusammen mit vorhandenen Fotos per Mail an uns.
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Notfall- oder Handwerkernummern.
2. Was mache ich bei einem dringenden Notfall?
Bei dringenden Notfällen, bei denen sofortiges Handeln erforderlich ist, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Notfall- oder Handwerkernummern.
Diese finden Sie im Mieterbereich unter „Notfall & Handwerkernummern“.
3. Wie erfolgt die Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung erfolgt jährlich in Zusammenarbeit mit ista und wird im Laufe des Folgejahres erstellt und versendet.
Die Verbrauchswerte für Heizung und Wasser werden über Funkmessgeräte erfasst. Eine Ablesung in der Wohnung ist daher in der Regel nicht erforderlich.
Wenn Sie während des Abrechnungszeitraums ausziehen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit, damit wir Ihnen die Nebenkostenabrechnung nach Fertigstellung zusenden können.
4. Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
Die Kündigung des Mietverhältnisses muss unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist erfolgen. Bitte reichen Sie die Kündigung schriftlich und von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben bei uns ein.
5. Was muss ich beim Auszug beachten?
Alle wichtigen Punkte zur Vorbereitung Ihres Auszugs und der Wohnungsübergabe finden Sie in unserer „Checkliste Auszug“ im Mieterbereich.
Bitte denken Sie insbesondere daran, uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen, damit wir Ihnen die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung zusenden können.
6. Darf ich Veränderungen in meiner Wohnung vornehmen?
Kleinere Veränderungen, die sich beim Auszug problemlos rückgängig machen lassen, sind in der Regel möglich.
Bauliche Veränderungen oder Eingriffe in die Ausstattung der Wohnung müssen vorab mit uns abgestimmt werden. Fragen Sie im Zweifel bitte vor Beginn der Arbeiten bei uns nach.
7. Darf ich ein Haustier halten?
Die Tierhaltung richtet sich nach den Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag. Bei größeren Haustieren, insbesondere Hunden, bitten wir Sie, vorab Kontakt mit uns aufzunehmen.
8. Was mache ich, wenn ich einen Schlüssel verliere?
Bitte informieren Sie uns möglichst zeitnah über den Verlust eines Wohnungs-, Haus- oder Gemeinschaftsschlüssels.
Das weitere Vorgehen hängt davon ab, welcher Schlüssel verloren gegangen ist und ob dieser zu einer Schließanlage gehört.
9. Meine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse hat sich geändert. Was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kurz mit, damit wir Sie bei wichtigen Anliegen und Terminabsprachen weiterhin zuverlässig erreichen können.
Die Höhe der Mietkaution ist im jeweiligen Mietvertrag festgelegt und beträgt maximal drei Nettokaltmieten.
Die Kaution kann vollständig oder in den gesetzlich vorgesehenen drei monatlichen Teilzahlungen gezahlt werden. Vor der Schlüsselübergabe muss mindestens die erste Teilzahlung bei uns eingegangen sein.
Die weiteren Teilzahlungen sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zusammen mit den folgenden Mietzahlungen fällig.
So ist für einen neuen Mieter auch gleich klar: Keine Schlüsselübergabe, wenn noch gar keine Kautionszahlung erfolgt ist.
11. Was muss ich bei einer Rohr- oder Abflussverstopfung tun?
Bei einer Verstopfung von Waschbecken, Dusche, Badewanne oder Toilette prüfen Sie bitte zunächst, ob sich die Verstopfung mit einfachen Mitteln beseitigen lässt.
Verwenden Sie bitte keine aggressiven chemischen Rohrreiniger, da diese Leitungen und Dichtungen beschädigen können.
Lässt sich die Verstopfung nicht beseitigen oder tritt Wasser zurück, informieren Sie uns bitte zeitnah. Beauftragen Sie nicht eigenständig einen Handwerker, sofern kein dringender Notfall vorliegt.
Wurde eine Verstopfung nachweislich durch unsachgemäße Nutzung verursacht, können die Kosten für die Beseitigung dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
12. Was mache ich bei Schimmel oder Feuchtigkeit in der Wohnung?
Feuchtigkeit oder Schimmelbildung sollten Sie uns möglichst frühzeitig mitteilen. Senden Sie uns nach Möglichkeit Fotos der betroffenen Stellen und beschreiben Sie, seit wann das Problem besteht.
Bitte überstreichen oder entfernen Sie größere betroffene Stellen nicht, bevor die Ursache geklärt wurde.
Hinweise zur Vermeidung von Feuchtigkeit und zum richtigen Raumklima finden Sie im Mieterbereich unter „Richtig heizen & lüften“.
13. Was mache ich, wenn Heizung oder Warmwasser nicht funktionieren?
Prüfen Sie zunächst, ob nur ein einzelner Heizkörper bzw. eine einzelne Zapfstelle oder die gesamte Wohnung betroffen ist.
Besteht die Störung weiterhin, melden Sie uns diese bitte möglichst genau.
Bei einem vollständigen Ausfall der Heizung in der Heizperiode oder einem dringenden technischen Problem nutzen Sie bitte die im Mieterbereich hinterlegten Notfall- und Handwerkernummern.
14. Was mache ich bei einem Wasserschaden oder austretendem Wasser?
Bei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln wichtig. Stellen Sie, sofern gefahrlos möglich, die Wasserzufuhr ab und versuchen Sie, weitere Schäden zu begrenzen.
Informieren Sie uns anschließend unverzüglich.
Bei größeren Wasseraustritten oder außerhalb unserer Erreichbarkeit nutzen Sie bitte die im Mieterbereich hinterlegten Notfall- und Handwerkernummern.
15. Was muss ich beachten, wenn sich Personen im Mietverhältnis oder Haushalt ändern?
Änderungen, die das Mietverhältnis betreffen, müssen mit uns abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine im Mietvertrag aufgeführte Person ausziehen soll oder eine weitere Person dauerhaft in die Wohnung aufgenommen werden soll.
Bitte informieren Sie uns deshalb rechtzeitig. Wir prüfen anschließend, ob eine Änderung oder Ergänzung des Mietvertrages erforderlich ist.
16. Was muss ich bei längerer Abwesenheit beachten?
Auch bei längerer Abwesenheit muss die Wohnung ausreichend vor Schäden geschützt werden. Insbesondere während der kalten Jahreszeit darf die Wohnung nicht vollständig auskühlen.
Nach längerer Nichtbenutzung sollten Wasserleitungen und Zapfstellen ausreichend durchgespült werden.
Sorgen Sie außerdem dafür, dass die Wohnung im Notfall erreichbar ist bzw. eine Vertrauensperson Zugang ermöglichen kann. Einen Wohnungsschlüssel müssen Sie nicht bei der Hausverwaltung hinterlegen.
17. Was mache ich bei Schädlingsbefall?
Sollten Sie einen stärkeren oder wiederkehrenden Befall durch Schädlinge feststellen, informieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig. Dies gilt insbesondere, wenn auch Gebäudeteile, Gemeinschaftsflächen oder andere Wohnungen betroffen sein könnten.
Senden Sie uns nach Möglichkeit Fotos und teilen Sie uns mit, wo und seit wann der Befall auftritt.
Das weitere Vorgehen und eine gegebenenfalls notwendige Schädlingsbekämpfung stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.
18. Was muss ich bei Balkon, Terrasse, Garten und Außenflächen beachten?
Balkone, Terrassen sowie zur Wohnung gehörende Garten- und Außenflächen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
Sofern einer Wohnung Garten- oder Außenflächen zur Nutzung und Pflege zugeordnet sind, sind diese regelmäßig zu pflegen. Dazu gehört insbesondere:
Rasenflächen regelmäßig mähen,
Beete und sonstige Gartenflächen von Unkraut freihalten,
Hecken sowie die Bereiche unter und entlang der Hecken von Unkraut und unerwünschtem Bewuchs freihalten,
zugeordnete Wege und Stellplätze/Parkplätze von Gras und Unkraut freihalten,
zugeordnete Wege und Stellplätze/Parkplätze bei Schnee und Eis entsprechend den geltenden Regelungen räumen bzw. streuen.
Größere Veränderungen, feste Einbauten oder sonstige Maßnahmen, die das Gebäude, die Gartenflächen oder die Außenanlagen verändern, müssen vorab mit uns abgestimmt werden.
Ergänzend gelten die Regelungen des jeweiligen Mietvertrages und der Hausordnung.
19. Der Rauchmelder piept oder zeigt eine Störung – was soll ich tun?
Bitte wenden Sie sich bei Störungen oder einem Piepton direkt an ista.
Halten Sie dafür Ihre Liegenschaftsnummer bereit. Diese finden Sie auf dem Informationsblatt, das Sie von uns erhalten haben.
Bitte wenden Sie sich bei technischen Störungen des Rauchmelders nicht an die Hausverwaltung, da die Rauchmelder durch ista betreut werden.
Ihre Frage war nicht dabei?
Kontaktieren Sie uns gerne direkt. Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um Ihr Mietverhältnis weiter.